Wettanbieter ohne deutsche Lizenz: Warum die Whitelist und nicht das Ausland entscheidet
Stand: 30. Oktober 2026. Geprüft gegen den amtlichen Whitelist-Auszug der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie gegen die Angaben der Anbieter in ihren eigenen Bedingungen.

Wer nach Anbietern sucht, die ohne deutsche Genehmigung arbeiten, sucht in der Regel nach weniger Kontrolle: keine Verifizierung, kein Einzahlungslimit, mehr Live-Märkte, mehr Exoten. Was er findet, ist ein Markt ohne Rückhalt. Die GGL hat ihre Untersagungsverfahren von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025 hochgefahren, und 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Das ist die Bewegung, die jede Liste solcher Adressen schnell veraltet macht. Vergleichen lässt sich sinnvoll nur in eine Richtung: unter den Veranstaltern, die eine Erlaubnis haben.
Die geprüfte Vergleichstabelle: Erlaubnisstand, Inhaber und Erlaubnis seit wann
Die folgende Einordnung stellt die zehn Anbieter nebeneinander, die auf dieser Seite besprochen werden. Zwei Gruppen, die man nicht zusammenwerfen darf: sechs Marken mit Sportwetten-Erlaubnis der GGL und vier, die in Deutschland kein Angebot betreiben dürfen. Die Spalten nennen nur, was tatsächlich feststellbar ist.
| Marke | Whitelist-Status und Inhaber der Erlaubnis | Sportwetten-Erlaubnis seit |
|---|---|---|
| Tiptorro | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis für Tiptorro; Inhaber: Torro Tec Limited | 30.06.2021 (Folgebescheid 27.12.2022) |
| VBet | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis für VBet; Inhaber: SCGO Limited | 05.12.2023 |
| Winamax | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis für Winamax; Inhaber: WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 (Folgebescheid 08.12.2022) |
| Sportwetten.de | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis für Sportwetten.de; Inhaber: NetX Betting Limited | 19.11.2020 (Folgebescheid 16.12.2022) |
| Bet3000 | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis für Bet3000; Inhaber: I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
| Wettarena | GGL-Whitelist, Sportwetten-Erlaubnis für Wettarena; Inhaber: I.B.C. Sportsbetting Limited | 09.10.2020 (Folgebescheid 15.12.2022) |
| Sportaza | nicht auf der GGL-Whitelist, keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS | — |
| RocketPlay | nicht auf der GGL-Whitelist, keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS | — |
| Boomerang Bet | nicht auf der GGL-Whitelist, keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS | — |
| 22Bet | nicht auf der GGL-Whitelist, keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS | — |
Die Spalte mit dem Erlaubnisdatum ist in der zweiten Hälfte leer, und das ist kein Schönheitsfehler, sondern der Kern der Sache: Ohne Erlaubnis gibt es kein Datum, das man eintragen könnte. Ein Erstbescheid läuft fünf Jahre, und die Whitelist führt ausschließlich ein Erteilungsdatum, kein Enddatum. Wer in einem Vergleichsportal ein Ablaufdatum neben einem Markennamen liest, liest eine Erfindung. Für den Leser hat die Datumsspalte einen zweiten Nutzen: Sie zeigt, wie jung der regulierte Markt ist. Die ersten länderübergreifenden Sportwetten-Erlaubnisse konnten wegen laufender Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 erteilt werden. Der Markt, über den hier geredet wird, ist jünger als manche Fußballkarriere.
Zwei Marken im oberen Block gehören demselben Erlaubnisinhaber: Bet3000 und Wettarena werden beide von der I.B.C. Sportsbetting Limited betrieben, einmal unter der Erlaubnis mit Erstdatum 22. April 2026, einmal unter der von 2020. Wer eine dieser Marken nutzt, hat es rechtlich mit demselben Veranstalter zu tun — ein Detail, das in der Aufmachung der beiden Seiten nicht vorkommt. Bei Winamax sitzt die Erlaubnisbehörde des ersten Bescheids beim Regierungspräsidium Darmstadt, die Aufsicht führt die GGL; auch das ist eine Zuständigkeit, die man nicht verwechseln sollte, wenn es später um eine Beschwerde geht.
Was die Whitelist prüft und was nicht
Whitelist heißt: Der Anbieter darf an diesem einen, dort aufgeführten Domain Sportwetten veranstalten oder vermitteln. Nicht mehr und nicht weniger. Die Erlaubnis gilt für Sportwetten, nicht für Spielautomaten, nicht für Pokertische und nicht für virtuelles Casino — das sind eigene Genehmigungen mit eigenen Regeln, und eine Slot-Erlaubnis sagt über das Wettprogramm einer Marke nichts. Eine .de-Adresse beweist für sich genommen ebenfalls nichts; jeder kann eine Domain mit dieser Endung registrieren. Der einzige belastbare Test ist der Eintrag unter der Sportwetten-Erlaubnis im amtlichen Verzeichnis.
Wer das in zwei Minuten selbst nachsehen will, geht auf das Verzeichnis der GGL und sucht die Marke. Steht sie dort nicht, ist die Sache beendet, unabhängig davon, welche Lizenz die Fußzeile nennt.
Warum die Grundlagen wichtiger sind als die Suche nach dem Ausweg
Es gibt in Deutschland genau eine Prüfgröße für die Frage, ob ein Anbieter hier tätig sein darf: die Erlaubnis der GGL. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ändert daran nichts — nicht ein Grad, nicht ein Prozentpunkt. Das ist die unbequeme Antwort auf eine Suche, die auf eine bequeme hofft.

Wie dünn das Feld ist, zeigt der Blick auf die Zahlen. Im September 2026 hatten nach Angaben der GGL insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler eine Erlaubnis und standen auf der amtlichen Whitelist; erlaubt waren damit 229 Glücksspielseiten aller Glücksspielarten, nicht nur Sportwetten. Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten, davon 13 für den stationären und Internetvertrieb und 19 nur für den Internetvertrieb; nur 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten überhaupt ein aktives Angebot. Sechs dieser Marken stehen auf dieser Seite, und mehr als eine Handvoll sind es nicht, über die sich ein Vergleich seriös führen lässt.
Dass sich der Aufwand lohnt, zeigen die Erträge der Erlaubten. Sportwettenanbieter mit GGL-Erlaubnis erzielten 2024 Bruttospielerträge von 1.963 Mio. Euro, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr, auf Wetteinsätze von 8,2 Mrd. Euro nach 7,9 Mrd. Euro im Jahr 2023. Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 %, nach 78 % im Jahr 2023. Diesen letzten Wert sollte man zweimal lesen. Der Quotenschlüssel beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt; die Marge ist der Rest. Zwei Prozentpunkte weniger Auszahlung sind zwei Punkte, die bei den Buchmachern bleiben, und sie sind als Marktdurchschnitt gemessen, nicht an einem einzelnen Spiel.
Wie sich das Angebot inzwischen verteilt
Der regulierte Markt ist keine Nische mehr. Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt eine Kanalisierungsquote von 77 %: Nach der zugrunde liegenden Studie entfielen 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote. Fünf Jahre vorher sah dieselbe Kennzahl für Sportwetten noch ganz anders aus — eine Marktanalyse der GGL auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen kam für 2022 auf deutlich über 95 % der Sportwettenumsätze bei erlaubten Anbietern, illegale Anbieter also unter fünf Prozent Marktanteil. Der Unterschied zwischen den beiden Zahlen liegt nicht in der Welt, sondern in der Messmethode und im erfassten Segment, und wer eine von beiden als Beweis für irgendetwas anführt, sollte wissen, welche er in der Hand hält.
Der deutsche Glücksspielmarkt hatte 2024 gemessen an den Bruttospielerträgen ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. Euro, bei rund sieben Mrd. Euro Steuereinnahmen aus Glücksspielen im selben Zeitraum. Ein Offshore-Anbieter trägt zu diesen Steuern nichts bei.
Wohin die Einsätze fließen, ist im Übrigen auch innerhalb des erlaubten Marktes sehr ungleich. 2024 lag das Verhältnis von Pre-Match-Wetten zu Live-Wetten bei 47 % zu 53 %, und 78 % der Wetteinsätze entfielen auf Fußball, gefolgt von Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Wer Live-Wetten sucht, sucht den größeren Teil des Marktes — und stößt in Deutschland genau dort auf die engsten Grenzen.
Die Rechtslage: Was nach einer Untersagung tatsächlich passiert
Sportwetten für Menschen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis anzubieten, ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Das ist kein Formfehler und keine Grauzone mit Duldung. Die GGL arbeitet dagegen mit Untersagungen, Zahlungssperren und Netzsperren nach § 9, und sie warnt Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich vor der Teilnahme an einzelnen illegalen Angeboten — im September 2026 etwa namentlich vor „Platincasino“.
Nachlegen wird die Behörde voraussichtlich weiter. Die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. Wer heute eine Adresse nutzt, die gestern noch erreichbar war, kann sich darauf verlassen, dass sich dieser Trend nicht umdreht: Eine Netzsperre ist kein Ereignis am Rand des Marktes, sondern ein regelmäßiges Betriebsrisiko jedes nicht erlaubten Angebots, und der Nutzer merkt es erst, wenn er sein Guthaben dort liegen hat.
Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale), die nach dem GlüStV 2021 arbeitet, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die länderübergreifende Erlaubnis für das Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet und beaufsichtigt und ahndet Verstöße; die Steuer ist Sache des Finanzamts, nicht der GGL — eine Zuständigkeit, die in Beschwerden regelmäßig durcheinandergeht.
Der Rahmen, den nur Erlaubte einhalten müssen
Ein erlaubter Anbieter unterliegt dem Sportwettprogramm der GGL. Erlaubt sind Festquotenwetten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon und auf Vorkommnisse darin, als Einzel- oder Kombinationswette, und nur die Wettarten, die die Behörde zugelassen hat. Bei laufendem Ereignis ist nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder ein ähnlich seltenes Ereignis gewettet — das nächste Tor im Fußball ja, der nächste Satz im Tennis ja, der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball nein. Ausgenommen sind Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind — in der Praxis der GGL ist Fußball unterhalb der 3. Liga Amateursport —, manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Ahndung. Auf soziale oder politische Ereignisse darf nicht gewettet werden. E-Sport zählt für die Behörde nicht als Sport; lizenziertes E-Sport-Wetten gibt es in Deutschland damit nicht. Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Ein gesetzlicher Höchsteinsatz pro Wette existiert im Sportwettenbereich nicht.
Das ist die Liste, die hinter einem regulierten Wettprogramm steht. Sie erklärt, warum die Live-Auswahl bei einem erlaubten Anbieter dünner wirkt als bei einem, der sich nichts davon zu eigen macht: Es ist nicht Fantasielosigkeit, sondern die Regel.
Zahlung, Konto und Auszahlung
Einzahlungen sind nach § 6b Abs. 4 GlüStV nur von einem Zahlungskonto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich. Anonyme Zahlungsmittel sind unzulässig — genau dieser Mechanismus hält Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Wettmarkt heraus. Ein Anbieter ohne Erlaubnis hat diesen Filter nicht und kann deshalb Wege anbieten, an die ein erlaubter Betrieb gar nicht herankommt. Das ist kein Vorteil, den man bekommt, sondern ein Verzicht auf die Kontrolle, die einen daran hindert, mit Geld zu spielen, dessen Herkunft niemand prüft.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Spielergelder liegen bei Erlaubten auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Guthaben binnen fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt. Für einen Anbieter außerhalb des Systems gibt es keine vergleichbare Zusage — ein Guthaben dort ist ein ungesicherter Anspruch gegen eine Gesellschaft, deren Sitz man erst suchen muss.
Wer wissen will, ob PayPal, Kreditkarte oder Überweisung bei einer Marke möglich sind, findet das in deren Zahlungsbedingungen, nicht in einer Übersicht. Und wer dort auf eine Option stößt, die auf den eigenen Namen lautet und über ein verpflichtetes Institut läuft, sieht zugleich, dass der Anbieter die Regel einhält.
Spielerschutz: OASIS, LUGAS, Einzahlungslimit und Panikbutton
Hier wird der Unterschied zwischen erlaubt und nicht erlaubt am unangenehmsten konkret. Vier Bausteine fehlen einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis vollständig, und keiner davon ist nichttig.

OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Anmeldung und Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dort dauert mindestens drei Monate, wenn die spielende Person einen Zeitraum nennt, sonst mindestens ein Jahr. LUGAS ist die Limitdatei, über die das Einzahlungslimit von 1.000 € je Kalendermonat über alle Anbieter hinweg durchgesetzt wird, sowie die Aktivitätsdatei, die paralleles Spielen bei mehreren Veranstaltern unterbindet. Ein Anbieter ohne Anbindung an OASIS und LUGAS kann eine bestehende Sperre nicht kennen und ein gesetztes Limit nicht berücksichtigen. Die Sperre gilt dann genau dort, wo man sie gesetzt hat, und nirgends sonst.
Das Einzahlungslimit ist ein Standard, kein Naturgesetz: Ein Veranstalter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann es für eine einzelne Person auf einen höheren Betrag anheben, auf bis zu 10.000 € und — für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler — 10.000 bis 30.000 €, aber nur gegen nachweisbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine Selbsterklärung genügt dafür nicht. Herabsetzen wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Wichtig ist die Richtung der Regeln: Ein höheres Limit ist eine Ausnahme, die der Anbieter begründen muss, keine Einstellung, die der Spieler sich nimmt.
Was das Limit am Monatsende kostet
Wer sein Monatslimit ausgeschöpft hat, merkt, dass 1.000 € für einen aktiven Spieler keine große Zahl sind. Das ist die eine Seite. Die andere ist die Frage, was das Durchspielen überhaupt kostet, und dafür lohnt die Beispielrechnung, die die Seite an einer Stelle führt: Ein Umsatz von 1.000 €, genau der Standardrahmen des § 6c, einmal komplett auf einen Markt gesetzt.
Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt zu Quoten von je 1,90 liegt der Quotenschlüssel bei 1 / (1/1,90 + 1/1,90), also bei rund 95,2 %, und die Marge damit bei etwa 4,8 %. Setzt man die 1.000 € einmal auf diesen Markt, liegt der erwartete Verlust in der Größenordnung von etwa 48 € — ein Schätzwert für den Durchschnitt vieler Wetten, keine Vorhersage für diese eine. Der Betrag verdoppelt sich grob, wenn der Spieler den Umsatz zweimal dreht, und bei einem Zwei-Weg-Markt zu je 1,80 statt 1,90 werden aus denselben 1.000 € Umsatz schon über 50 € erwarteter Verlust. Das sind die Zahlen, gegen die ein Willkommensbonus arbeiten muss. Der Vergleich mit einem Offshore-Anbieter fällt dabei nicht so aus, wie die Werbung es nahelegt: Ob dort eine bessere Marge steht, ist eine Behauptung ohne Prüfinstanz, und ein höheres Einzahlungslimit verlängert nur die Strecke, über die dieselbe Marge läuft.
Ein Nachweis bleibt bei den Quoten offen. Konkrete Preise einzelner Anbieter lassen sich für dieses Feld nicht belastbar nebeneinanderstellen — sie ändern sich wöchentlich. Sicher ist nur die Richtung: Lässt sich eine bessere Quote tatsächlich finden, schlägt sie bei viel Umsatz mehr als jeder Bonus, weil sie auf jede Wette wirkt und nicht einmalig ausgezahlt wird.
Die drei Monate vor dem Konto
Die Reihenfolge ist bei Erlaubten überall gleich, nur die Details unterscheiden sich. Zuerst die Registrierung, bei der das Sperrsystem abgefragt wird. Dann die Verifizierung; die Erlaubnis erlaubt vorher höchstens 72 Stunden Spiel mit 100 € Einzahlungslimit und ohne Auszahlungen. Erst nach abgeschlossener Prüfung ist das Konto vollständig nutzbar. Ein Anbieter außerhalb des Systems kürzt diese Kette — und wer schnell spielen will, findet genau das attraktiv.
Nur: Wer sein Konto bei einem erlaubten Anbieter nicht verifiziert bekommt, hat auch kein Geldproblem, sondern ein Dokumentenproblem, und das lässt sich an einem Nachmittag lösen. Die Prüfung ist nicht der Gegner; sie ist der Grund, warum im Streitfall eine Behörde überhaupt zuständig ist.
Verantwortung liegt bei, wem sie gehört: was nach dem Verlust aushilft
Responsible Gambling ist auf dieser Seite kein Anhang, sondern der Teil, der tatsächlich Geld kostet oder rettet. Ein Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist an OASIS und LUGAS nicht angebunden. Es gibt damit kein Limit über alle Anbieter, keine bundesweite Sperre, die man einmal setzt und die dann überall gilt, und keinen Panikbutton mit sofortiger Wirkung. Was der Anbieter an Schutzwerkzeugen selbst anbietet — ein eigenes Limit, eine eigene Auszeit —, endet an der Grenze seiner eigenen Seite. Wer bei zwei oder drei nicht erlaubten Anbietern gleichzeitig spielt, hat kein Werkzeug, das die Summe begrenzt.
Fehlt der Rahmen, spürt man das nicht am ersten Abend, sondern in dem Moment, in dem man ihn braucht. Bei einem erlaubten Anbieter treten OASIS, LUGAS und die Aufsicht durch die GGL vor allem dann hervor, wenn jemand sich selbst sperren will, ein gestecktes Limit vorübergehend nicht mehr finden kann oder eine Auszahlung nicht kommt. Bei einem nicht erlaubten Anbieter hat man es mit einer Gesellschaft in einem anderen Rechtsraum zu tun, deren Sitz man recherchieren müsste, bevor man überhaupt wüsste, wen man anschreibt.
Eine deutsche Beschwerdestelle gibt es in dieser Konstellation nicht. Der Spieler kann sich mit seinem Anliegen an den Anbieter wenden und an sonst niemanden mit Zuständigkeit in Deutschland.
Wo spielende Menschen Hilfe finden
Wer merkt, dass die Beträge größer werden, findet in Deutschland qualifizierte Beratung anonym und kostenlos — bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie bei den Suchtberatungsstellen der Länder und Kommunen. Die Selbstsperre im OASIS-System ist dabei das schärfste Werkzeug, das eine Privatperson hat, weil sie nicht an einen Anbieter gebunden ist; sie greift bei allen, die an dieses System angebunden sind. Genau das ist der Grund, warum die Frage nach der Erlaubnis am Ende keine Rechtsfrage ist, sondern eine Frage danach, wo man landet, wenn etwas schiefgeht.
Der lange Weg der Rückforderung
Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter, die keine deutsche Erlaubnis hatten, zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt. Der Bundesgerichtshof legte dem Europäischen Gerichtshof am 25. Juli 2024 die Frage vor, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht — der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück.
Die entscheidende Zwischenstation kam später. In seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 hielt Generalanwalt Nicholas Emiliou es in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Seine Ausnahme ist für deutsche Leser wichtiger als die Regel: Etwas anderes soll gelten, wenn Behörden zugesichert haben, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Genau eine solche Konstellation der Duldung ist aus den Jahren vor 2020 bekannt — wer in dieser Zeit bei einem Anbieter ohne Erlaubnis gespielt hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass die Ausnahme für ihn nicht greift.
Ein Schlussantrag ist kein Urteil, und ein Urteil ist keine Auszahlung. Wer heute spielt und sich auf spätere Rückforderungen verlässt, verwechselt einen Rechtsstreit mit einem Geschäftsmodell.
Strafrecht und Steuer: nüchtern gerechnet
Das Veranstalten unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB steht unter Strafe, ebenso die Werbung dafür; die Teilnahme nach § 285 StGB ist ebenfalls strafbar. Verfolgungen einzelner Spieler sind nicht festgestellt — das ist weder ein Freibrief noch ein Grund, es dramatischer zu machen, als es ist. Wer mit dem Gedanken spielt, sich auf das Argument zu stützen, dass ohnehin nichts passiert, sollte wissen, dass dieselbe Unsicherheit in beide Richtungen wirkt.
Die Sportwettensteuer nach §§ 16 bis 25 RennwLottG beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Schuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Ob und wie ein Anbieter sie weitergibt, entscheidet er selbst; darüber steht etwas nur in seinen eigenen Bedingungen. Und ein wichtiger Punkt zum Schluss: Die Steuer trifft auch unerlaubte Anbieter. Gezahlte Wettsteuer ist kein Nachweis einer Erlaubnis.
Zur Werbung gehört noch ein Detail, das die Suche nach Lockerheit enttäuscht. Nur Erlaubnisträger dürfen werben. Das Verbot von 06:00 bis 21:00 Uhr gilt für Spielautomaten, Online-Poker und Online-Casino, nicht für Sportwetten. Für Sportwetten verboten sind dafür Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während seiner Live-Übertragung, Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären und die erfolgsabhängige Affiliate-Provision nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Das GlüStV setzt Sportwetten-Boni keine Obergrenze — Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten stammen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Ein Zahlungsweg, den es bei Erlaubten nicht geben kann
Eine Suche, die auf „Wettanbieter ohne deutsche Lizenz PayPal“ zielt, führt in eine Sackgasse, und der Grund ist kein Zufall. Anonyme Zahlungsmittel sind im erlaubten Markt unzulässig, und Einzahlungen nur von einem Konto auf den eigenen Namen möglich. Bei einem Anbieter ohne Erlaubnis fällt diese Prüfung weg — nicht, weil er großzügiger wäre, sondern weil ihn die Regel nicht bindet. Welche Wege dort konkret funktionieren, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und kann sich kurzfristig ändern, wenn ein Zahlungsdienstleister die Zusammenarbeit beendet. Genau das ist in den vergangenen Jahren mehrfach passiert. Ein Zahlungsweg, auf den man sich verlässt, ist keine Eigenschaft der Marke, sondern eine Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen, die jederzeit endet.
Die Anbieter im Vergleich: sechs mit Erlaubnis, vier ohne
Die Reihenfolge dieser Übersicht ist keine Rangfolge, sondern eine Trennung. Zuerst sechs Marken mit Sportwetten-Erlaubnis der GGL, jede mit dem, was sie innerhalb dieses Vergleichs unterscheidbar macht. Danach vier Marken, die in Deutschland nicht erlaubt sind und hier nur deshalb genannt werden, weil Spieler ihnen begegnen. Sie werden beschrieben, nicht empfohlen, und für sie steht keine Zulassung, die man prüfen könnte.
Alle Erlaubnisangaben stammen aus dem Whitelist-Stand vom 2. Oktober 2026. Die Whitelist führt ein Erteilungsdatum, kein Enddatum.
Tiptorro: die junge Marke mit dem aktuellsten Bescheid
Hinter Tiptorro steht die Torro Tec Limited; die Erlaubnis für Tiptorro ist seit dem 30.06.2021 erteilt, mit Folgebescheid vom 27.12.2022. Der Name tauchte im Vergleich zuerst als App-Angebot auf, und das ist bei einer Marke der zweiten Reihe ein ehrlicher Hinweis darauf, wo sie ihre Spieler sucht: mobil, mit einem kurzen Weg vom Download zur ersten Wette.
Auf die Dauer der Erlaubnis kommt es hier weniger an als auf den Mechanismus, den sie in Gang setzt. Wer bei Tiptorro spielt, spielt bei einem Veranstalter, der am Sperrsystem hängt, an der Limitdatei hängt und dessen Live-Programm dem engen Rahmen des Sportwettprogramms unterliegt. Das erklärt den schmaleren Live-Markt gegenüber den Angeboten, die man aus dem Ausland kennt, und es erklärt das Einzahlungslimit.
Für wen das passt: Wer eine App sucht, die sich wie eine App anfühlt, und mit den engen Live-Märkten leben kann. Wer dagegen primär Live-Wetten auf Zwischenstände sucht, findet hier von vornherein nicht, was er will — nicht wegen des Anbieters, sondern wegen der Regeln, die er einhält.
VBet: der jüngste Konzern im erlaubten Feld
VBet läuft über die SCGO Limited mit Sitz in St. Julian’s auf Malta; die GGL verzeichnet die Sportwetten-Erlaubnis für VBet seit dem 5. Dezember 2023. Damit gehört VBet zu den jüngsten Erlaubnisinhabern der oberen Gruppe.
Junge Erlaubnisse sind nicht weniger wert — nur ist bei einem Anbieter, der die Prüfung so spät durchlaufen hat, die Frage berechtigt, wie er vorher aufgestellt war und was mit Altbeständen geschieht. Wer ein Konto hat, sollte die eigenen Konditionen gegen die aktuellen Bedingungen abgleichen und nicht gegen das, was vor zwei Jahren galt. Das gilt für Umsatzbedingungen ebenso wie für Auszahlungswege, und es ist keine Unterstellung, sondern der normale Umgang mit jedem Vertragsverhältnis.
Bemerkenswert ist ansonsten, wie unspektakulär der Fall ist. Eine maltesische Betreibergesellschaft mit einer deutschen Erlaubnis für eine deutsche Domain — genau die Konstellation, die zeigt, dass der Sitz der Firma und die Erlaubnis für das Angebot zwei verschiedene Dinge sind. Wer eine Malta-Adresse im Impressum sieht und daraus auf fehlenden deutschen Rechtsschutz schließt, schließt falsch; entscheidend ist der Eintrag unter der Sportwetten-Erlaubnis.
Winamax: der bekannte Name mit der längsten Vorgeschichte
Die WINAMAX SA erhielt am 29.06.2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt die Erlaubnis für Online-Sportwetten, verlängert mit Bescheid vom 08.12.2022; beaufsichtigt wird das Unternehmen von der GGL. Der Name ist aus dem französischen Markt bekannt, und seine deutsche Zulassung läuft über dieselbe Behörde wie die aller anderen hier.
Der praktische Unterschied zu den übrigen liegt in der Bekanntheit: Wer Winamax aus anderen Zusammenhängen kennt, neigt dazu, die deutschen Regeln für eine Formalie zu halten, die diese Marke schon irgendwie geregelt hat. Umgekehrt ist es richtig. Dieselben Grenzen für Live-Märkte, dieselbe Verifizierung, dasselbe Einzahlungslimit über die Limitdatei. Nichts an der Marke hebt diese Regeln auf, und das ist kein Nachteil, sondern der Grund, warum ein Streitfall überhaupt eine Adresse hat.
Der eigene Bereich neben den Sportwetten sollte dabei nicht verwechselt werden. Eine Erlaubnis für Sportwetten ist eine Erlaubnis für Sportwetten. Was eine Marke an anderen Produkten anbietet, gehört zu anderen Genehmigungen mit anderen Regeln.
Sportwetten.de: die älteste Erlaubnis der Gruppe
Für Sportwetten.de ist in der GGL-Übersicht die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara auf Malta geführt; die Erlaubnis ist seit dem 19.11.2020 erteilt, mit Folgebescheid vom 16.12.2022. Damit gehört diese Marke zu denen, die überhaupt eine der ersten länderübergreifenden Erlaubnisse erhalten haben — und sie trägt den Namen, der in Deutschland am ehesten als Gattungsbegriff gelesen wird.
Genau darin liegt die Falle. Eine Marke, die wie eine Kategorie heißt, wird leichter für die geprüfte Instanz gehalten, als sie ist. Geprüft ist der Eintrag in der Whitelist, und dort steht eine maltesische Gesellschaft als Inhaber der Erlaubnis für diese Domain. Wer die Seite mit einem Verzeichnis aller erlaubten Anbieter verwechselt, sucht an der falschen Stelle.
In der Sache ist die lange Laufzeit ein Argument für Verlässlichkeit: Wer seit 2020 unter deutscher Aufsicht arbeitet, hat die Umstellungen der ersten Jahre mitgemacht und ist nicht bei der ersten Prüfung wieder verschwunden. Für Spieler, die vor allem Ruhe wollen — ein Konto, das bleibt, eine Auszahlung, die ankommt — ist das kein unwichtiger Punkt.
Bet3000: derselbe Inhaber, neuere Erlaubnis
Bet3000 wird laut GGL von der I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta veranstaltet; die Erlaubnis für Bet3000 trägt das Erstdatum 22. April 2026. Das ist die jüngste Zulassung im oberen Block, und wer in den vergangenen Monaten auf der Suche nach einem neuen Anbieter war, hat diesen Namen wahrscheinlich in diesem Zusammenhang gesehen.
Eine so frische Erlaubnis ist ein Argument und ein Vorbehalt zugleich. Das Argument: Die Prüfung ist aktuell durchlaufen, das heißt gegen den heutigen Stand von § 6a, § 6c und den übrigen Anforderungen. Der Vorbehalt: Über die Praxis eines so jungen deutschen Angebots sagt die Erlaubnis nichts, und die Praxis ist das, was ein Spieler merkt — ob eine Auszahlung zügig läuft, ob der Support erreichbar ist, ob der Wettschein dort funktioniert, wo man ihn erwartet.
Wer hier einsteigt, steigt bewusst früh ein. Das kann für einen Spieler mit kleinen Einsätzen und geringen Erwartungen an Extras in Ordnung sein; wer einen erprobten Ablauf braucht, sollte die ersten Wochen nicht als Beweis für irgendetwas nehmen.
Wettarena: gleicher Veranstalter, andere Erlaubnis
Die Marke Wettarena wird laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der I.B.C. Sportsbetting Limited angeboten, derselben Gesellschaft wie bei Bet3000. In der GGL-Übersicht steht die Erlaubnis für Wettarena.de seit dem 09.10.2020, mit Folgebescheid vom 15.12.2022.
Damit steht die interessanteste Konstellation der Tabelle hier: zwei Marken, ein Veranstalter, zwei getrennte Erlaubnisse mit fünf Jahren Unterschied im Erteilungsdatum. Was ein Vorteil ist, ist der Punkt, an dem sich beide Angebote technisch ähneln werden. Was der Nachteil ist: Eine Beschwerde, die sich gegen den Veranstalter richtet, trifft immer dieselbe Gesellschaft, egal über welche der beiden Marken sie läuft. Und der Sperrstatus einer Person wirkt über OASIS ohnehin anbieterseitig, nicht markenbezogen.
Wer zwischen den beiden schwankt, sollte sie nicht wie zwei unabhängige Optionen behandeln. Der Unterschied liegt in der Aufmachung, nicht in der Aufsicht.
Sportaza: Anjouan-Lizenz, in Deutschland ohne Bedeutung
Sportaza gibt in der Fußzeile an, von der Regierung der Autonomen Insel Anjouan, Union der Komoren, lizenziert und reguliert zu sein, und nennt eine Lizenznummer im Format ALSI-202606064-FI2. Auf der GGL-Whitelist steht die Marke nicht; eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis existiert nicht, und eine Anbindung an OASIS oder LUGAS ebenfalls nicht. Das Angebot ist für Spieler in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel.
Was diese Lizenz wert ist, lässt sich in einem Satz sagen: Für die Frage, ob man hier spielen darf, ist sie ohne Bedeutung. Die Nummer in der Fußzeile ist ein Verweis auf eine Aufsicht in einem anderen Rechtsraum mit anderen Regeln, und sie schützt niemanden in Deutschland. Eine Kopie einer solchen Lizenz sollten Sie nicht als Qualitätsproblem bezeichnen — sie ist einfach nicht die Prüfgröße, die zählt.
Zu den Konditionen, zur Quote, zu Bonus und Umsatz lässt sich hier nichts Belastbares sagen; wer sie prüfen will, muss die Bedingungen selbst lesen und dabei beachten, dass es keine Instanz gibt, die einer falschen Angabe widerspricht. Das ist die eigentliche Konsequenz des fehlenden Eintrags: Die Angaben stehen dort unbewacht.
RocketPlay: Curaçao-Gesellschaft, Kontrolle auf dem Papier
RocketPlay wird nach eigenen Angaben von Scores55 Tech B.V. betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz in Curaçao und der Registrierungsnummer 162990. Eine deutsche Erlaubnis hat die Marke nicht, und sie ist an OASIS und LUGAS nicht angebunden. Auch hier gilt: das Angebot ist für Spieler in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel.
Eine Betreibergesellschaft mit Sitz und Registrierungsnummer ist keine Kleinigkeit — sie ist nur kein Prüfnachweis für das Angebot. Wer sich vergewissern will, findet die Registrierungsnummer in den Bedingungen und kann sie weiterverfolgen; was er dort findet, ist eine Handelsregistrierung, keine Aufsicht über Wettangebote in Deutschland.
Die konkrete Ausgestaltung des Spielangebots — Märkte, Quote, Auszahlungswege — muss der Interessent aus den Bedingungen der Marke selbst entnehmen. Ein Vergleichspreis lässt sich dafür nicht seriös führen, weil es keine Stelle gibt, die die gemeldeten Zahlen prüft.
Boomerang Bet: breites Sportbuch, keine Absicherung
Boomerang Bet bewirbt auf der eigenen Webseite Sportwetten mit den Bereichen „Sport“, „In-Play“, „Esports“ und „Top leagues“ und veröffentlicht ein eigenes Dokument mit Sportwetten-Regeln. Die Marke steht nicht auf der GGL-Whitelist, hat keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und ist an OASIS oder LUGAS nicht angebunden. Für Spieler in Deutschland ist das Angebot unerlaubtes Glücksspiel.
Der Bereich „Esports“ ist hier der aufschlussreichste Eintrag. In Deutschland ist E-Sport für die GGL kein Sport, und lizenziertes E-Sport-Wetten gibt es nicht. Ein Anbieter, der E-Sport prominent führt, tut also genau das, was ein erlaubter Anbieter nicht tun dürfte — ein Merkmal, an dem sich die beiden Gruppen sauber trennen lassen.
Die eigene Regeldatei ersetzt keine Aufsicht. Sie ist nützlich zu lesen, und wer sich für diese Marke interessiert, sollte es tun. Nur: Wenn die Regeln einen Nachteil für den Spieler enthalten, gibt es niemanden mit Zuständigkeit in Deutschland, der einschreitet.
22Bet: volles Programm, kein deutscher Rückhalt
22Bet führt auf der eigenen Webseite einen Sportwetten-Bereich mit Wetten unter anderem auf Fußball, Eishockey, Biathlon, Baseball und Boxen. Eine deutsche Erlaubnis hat die Marke nicht, sie steht nicht auf der GGL-Whitelist und ist an OASIS und LUGAS nicht angebunden; das Angebot ist für Spieler in Deutschland unerlaubtes Glücksspiel.
Biathlon und Boxen sind die Programmteile, die im erlaubten deutschen Markt entweder eingeschränkt oder am Rand liegen — Biathlon ist mit den Live-Wettgrenzen der GGL kaum als Live-Produkt denkbar. Hier sieht man die Attraktivität dieser Angebote genau in dem Feld, das die deutsche Regulierung eng hält.
Wer trotzdem dort spielt, sollte sich über zwei Dinge im Klaren sein. Erstens: Bei einer Sperre, die jemand in OASIS gesetzt hat, erfährt die Marke davon nichts. Zweitens: Im Streitfall um eine Auszahlung existiert in Deutschland keine Stelle mit Zuständigkeit; man verhandelt mit einer Gesellschaft in einem anderen Rechtsraum. Zu Quoten, Bonus und Auszahlungswegen gibt es keine belastbare Vergleichsgrundlage, und eine Zahl, die keine Stelle prüft, ist keine Vergleichszahl.
Was der Vergleich am Ende wirklich zeigt
Sechs Marken erfüllen eine Bedingung, die sich in zwei Minuten nachsehen lässt: Sie stehen im amtlichen Verzeichnis unter der Sportwettenart, und damit hängen sie an einem Sperrsystem, einer Limitdatei und einer Aufsichtsbehörde in Deutschland. Vier Marken können das auf keine Weise leisten, unabhängig davon, welche Lizenz in ihrer Fußzeile steht. Das ist der Unterschied, und es ist der einzige, der sich belastbar überprüfen lässt. Alles andere — Quote, Bonus, Zahlungsweg — ist Verhandlungssache zwischen zwei Parteien, von denen eine in Deutschland erreichbar ist und die andere nicht. Wer die Wahl hat, sollte sie nach dieser Erreichbarkeit treffen.
Häufig gestellte Fragen
Woran erkenne ich, ob ein Wettanbieter eine deutsche Erlaubnis hat?
Am Eintrag im amtlichen Verzeichnis der GGL unter der Sportwetten-Erlaubnis. Ein .de in der Adresse beweist nichts, eine ausländische Lizenz ebenfalls nicht. Steht die Marke dort nicht, darf sie Sportwetten für Menschen in Deutschland nicht anbieten — und eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ändert daran nichts.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zu wetten?
Das Angebot selbst ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Für Sie bedeutet das: keine Anbindung an OASIS und LUGAS, keine Sperre, die überall gilt, kein bundesweites Limit, keine deutsche Stelle für eine Beschwerde und ein Guthaben, das ein ungesicherter Anspruch in einem anderen Rechtsraum ist.
Gilt eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan in Deutschland?
Nein. Für die Frage, ob ein Anbieter hier tätig sein darf, ist allein die Erlaubnis der GGL maßgeblich. Eine maltesische, Curaçaoer oder Anjouaner Lizenz regelt die Aufsicht in ihrem eigenen Rechtsraum und hat für das Angebot an Spieler in Deutschland keine Bedeutung — weder für Ihre Rechte noch für die Ahndung von Verstößen.
Was ändert sich ohne OASIS und LUGAS für Sperren und das Einzahlungslimit von 1.000 €?
Beides verliert seine Wirkung über den einzelnen Anbieter hinaus. Eine in OASIS gesetzte Selbstsperre kennt ein nicht angebundenes Angebot nicht, und das gesetzliche Monatslimit über alle Anbieter lässt sich dort nicht durchsetzen. Sperre und Limit gelten faktisch nur dort, wo Sie sie selbst setzen; paralleles Spielen bleibt unentdeckt.
Wie ist der Stand der Rechtsprechung zur Rückforderung von Verlusten?
Zivilgerichte haben mehrfach Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verurteilt, der Bundesgerichtshof legte die Frage 2024 dem EuGH vor. Im März 2026 hielt Generalanwalt Emiliou eine Rückzahlungspflicht grundsätzlich für möglich — außer wenn Behörden die Lizenzpflicht vorerst nicht durchsetzten. Ein Schlussantrag ist kein Urteil, und niemandem ist eine Erstattung zugesagt.
Wie verhält es sich mit PayPal und anderen Zahlungswegen ohne deutsche Erlaubnis?
Im erlaubten Markt sind Einzahlungen nur von einem Konto auf den eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich; anonyme Wege sind unzulässig. Wo diese Prüfung fehlt, kann ein Anbieter mehr Wege anbieten — welche konkret, steht in seinen Bedingungen und kann sich ändern, wenn ein Zahlungsdienstleister aussteigt.
Lizenz – 1X2 wetten
Inhalt erstellt vom Team «1X2 wetten»
