Die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026: Wer die Erlaubnis wirklich hat

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 30. Oktober 2026. Grundlage der Erlaubnisangaben ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in der Fassung vom 2. Oktober 2026, abgeglichen mit den Angaben der Anbieter selbst.

Ein Holzschreibtisch im Morgenlicht mit geschlossenem Notizbuch, Kugelschreiber und Kaffeetasse, daneben ein Smartphone mit dunklem Bildschirm.
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für Sportwetten, davon 13 hybrid und 19 nur für den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot.

Wer „die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz“ sucht, bekommt von Google eine Liste und von den Buchmachern eine zweite. Beide haben dieselbe Schwäche: Sie sagen nicht, woran man die Erlaubnis erkennt. Deshalb steht am Anfang dieses Textes kein Angebot, sondern eine Amtsliste und die Frage, was aus ihr folgt.

Die amtliche Whitelist ist der einzige belastbare Test. Nicht das Impressum, nicht das Siegel im Footer, nicht der Preis für ein Zertifikat von irgendwem. Die GGL führt in der Fassung vom 2. Oktober 2026 insgesamt 30 Einträge: 27 Inhaber mit einer Sportwetten-Erlaubnis, davon zwei zusätzlich für Pferdewetten, und drei Anbieter, die ausschließlich Pferdewetten vermitteln dürfen. Wer auf dieser Liste steht, darf in Deutschland Sportwetten veranstalten und vermitteln. Wer nicht darauf steht, darf es nicht — und ein Zertifikat aus Curaçao ändert daran nichts.

Die Rangliste: zehn Anbieter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis

Zehn Namen, alle mit Sportwetten-Erlaubnis für ihre jeweilige .de-Seite, alle im Überblick der erlaubten Anbieter geführt. Die Reihenfolge ist diese Redaktion und nicht die Behörde: vorne die Anbieter mit langer Erlaubnishistorie und Verlängerung, danach jüngere Erstzulassungen. Wer die amtliche Sortierung sucht, geht über die Liste der GGL selbst.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund eine ruhige Tribüne unter bedecktem Himmel.
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden.
Anbieter Erlaubnisinhaber laut Whitelist Sportwetten-Erlaubnis seit Weitere GGL-Erlaubnisse
Bet3000 I.B.C. Sportsbetting Limited 22.04.2026 keine
Winamax WINAMAX (Société anonyme) 29.06.2021 keine
Tipico Tipico Co. Limited 09.10.2020 keine
Sportingbet Sportingbet (Deutschland) Limited 09.10.2020 virtuelle Automatenspiele seit 15.11.2022
Sportwetten.de NetX Betting Limited 19.11.2020 keine
LeoVegas LVSports Limited 21.10.2024 virtuelle Automatenspiele seit 27.02.2023
AdmiralBet Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020 virtuelle Automatenspiele seit 28.09.2022
bet-at-home Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020 virtuelle Automatenspiele seit 28.12.2022
Betano Betkick Sportsbetting Limited 19.02.2021 keine
NEO.bet Greenvest Betting Limited 09.10.2020 keine

Zwei Dinge fallen sofort auf, und beide sind wichtiger als die Rangfolge. Erstens die Streuung der Erlaubnisdaten: acht der zehn Anbieter sind seit 2020 oder 2021 zugelassen, der jüngste Eintrag stammt von 2026, der älteste von 2020. Zweitens die Trennung zwischen Sportwetten und den Automatenspielen. Sportingbet, LeoVegas, AdmiralBet und bet-at-home führen für ihre jeweiligen Slots-Seiten eigene Erlaubnisse — für virtuelle Automatenspiele, nicht für Sportwetten. Diese Erlaubnisse haben eigene Regeln, eigene Grenzen und eigene Aufsichtsfragen. Auf den Sportwettenteil eines Anbieters wirken sie nicht ein, und umgekehrt: Wer im Sportsbook Limits und Live-Märkte beurteilt, beurteilt einen anderen Teil der Firma als die virtuellen Automaten, und wer im Casinoteil ein Limit erreicht, hat damit nichts über sein Wettlimit gesagt.

Was die Tabelle nicht leisten kann, ist ein Urteil über das Angebot. Eine Erlaubnis sagt, dass eine Seite Wetten anbieten darf. Sie sagt nichts über Quoten, über gestrichene Limits, über Auszahlungsdauer und nichts darüber, wie ein Beschwerdefall bei dem jeweiligen Anbieter ausgeht. Deshalb steht neben jedem Erlaubnisdatum in diesem Text, was der Anbieter daraus macht — und wo ein Formular, eine Mindestquote oder eine Bearbeitungszeit den Spielraum einengt, den das Datum zu versprechen scheint.

Der Punkt, der in Rankingsystemen fast immer fehlt: Blickt man nur auf die Erlaubnisdaten, sieht Bet3000 mit einer Erstzulassung aus 2026 neben Tipico mit einem Erlaubnisdatum aus 2020 wie ein Neuling neben einem Platzhirsch aus. Dabei unterscheidet die Whitelist nicht, wann eine Erlaubnis erstmals erteilt wurde — nur das Datum, das die Behörde dort trägt. Ein Anbieter kann ein eingespieltes Haus mit späterer Erlaubnis sein oder eine neue Marke hinter einem alteingesessenen Konzern.

Überblick: Was eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für Spielende wirklich verändert

Die Suche nach einem Anbieter „mit deutscher Lizenz“ ist am Ende keine Zulassungsfrage, sondern eine Frage nach dem eigenen Spielraum. Ein Anbieter mit GGL-Whitelisteintrag darf in Deutschland Sportwetten anbieten — und muss dabei Regeln einhalten, die einem Anbieter ohne Eintrag nichts vorschreibt. Das betrifft die Kontenführung, das Einzahlungsverhalten, die Live-Märkte und den Ort, an dem Streit geklärt wird. Ein offshore Anbieter kann höhere Limits ansetzen, weil er die Verpflichtungen eines deutschen Zulassung nicht trägt. Er hat dafür kein deutsches OASIS, kein LUGAS-Limit, kein Aufsichtsverfahren und kein deutsches Gericht, das schnell in seinem Namen tätig würde.

Die Regel, die sich am häufigsten bemerkbar macht, steht in § 6c Abs. 1 GlüStV: 1.000 € Einzahlungen pro Kalendermonat über alle Anbieter mit deutscher Erlaubnis hinweg, durchgesetzt über die LUGAS-Limitdatei. Wer drei Konten bei drei erlaubten Anbietern führt, hat damit nicht dreimal 1.000 €, sondern 1.000 € insgesamt. Das ist der wichtigste Unterschied zur Praxis vor 2021, und es ist der Punkt, an dem die Anbieterwerbung am wenigsten über ihr eigenes Produkt entscheidet: Ob nun 10 € oder 500 € ausgegeben werden — die Grenze sitzt oberhalb, nicht bei jedem einzelnen Buchmacher.

Die zweite Regel betrifft, wann und wie das Geld bewegt wird. Einzahlungen sind nach § 6b Abs. 4 nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut möglich. Anonyme Zahlungswege sind ausgeschlossen — genau die Mechanik, die Krypto und anonyme Prepaid-Karten aus dem erlaubten deutschen Wetten heraushält. Wer eine Anbieterliste nach Zahlungsmethoden sortiert, findet dort also im Wesentlichen Kontoverfahren, Kredit- und Debitkarten sowie E-Wallets, die auf einen Namen lauten. Wer im Ausland mit PayPal und anonymen Gutscheinen spielt und das hier sucht, muss umdenken.

Und die dritte Regel betrifft das Ende der Sitzung. Gibt es eine Erlaubnis, gibt es eine Pause. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 blockiert den Zugriff sofort für 24 Stunden, ohne Rücksprache und ohne Erklärungspflicht. Das hat kein offshore Anbieter zu bieten; er hat es auch nicht zu befolgen.

Wer also nicht die Marke sucht, die am lautesten wirbt, sondern den Anbieter, bei dem der eigene Spielplan nicht an einer stummen Sperre zerbricht, sollte genau diese drei Punkte abhaken, bevor er sich irgendwo anmeldet. Was wie ein Verlust an Freiheit aussieht, ist hier der eigentliche Gegenstand des Vergleichs.

Rechtslage: Woher die Erlaubnis kommt und was sie nicht abdeckt

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) ist die Aufsichtsbehörde nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Sie erteilt die deutschlandweite Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1 GlüStV, sie überwacht die Inhaber und kann Untersagungen aussprechen und Bußgelder verhängen. Die Steuer ist nicht ihre Sache, sondern die des Finanzamts.

Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige belastbare Test dafür, ob ein Anbieter in Deutschland eine Wettbewerbserlaubnis hat. Was sie nicht leistet: Sie listet Erlaubnisse nach ihrer Erteilung, verzeichnet aber kein Enddatum. Eine Domain, die in der Liste steht, ist erlaubt, eine Domain, die oben als .de endet, beweist dagegen gar nichts. Eine Erstzulassung läuft nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre. Und weil die Liste ausschließlich die Domain aufführt, für die die Erlaubnis gilt, sagt ein Casino-Permit für eine andere Domain nichts über den Sportwettenteil aus. Für Sportwetten ist nur die Domain maßgeblich, die unter der Sportwetten-Erlaubnis eingetragen ist.

Erlaubnispflichtig sind feste Quoten auf den Ausgang eines Ereignisses oder eines Abschnitts davon sowie auf Begebenheiten während desselben, als Einzel- und Kombinationswetten, und zwar nur in den gewählten Wettarten des Sportwettprogramms nach § 21 Abs. 5 GlüStV. Livewetten dürfen nach § 21 Abs. 4 während eines laufenden Ereignisses nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder einen ähnlichen Bestandteil in Sportarten gehen, in denen solche Ereignisse selten sind. Das nächste Tor im Fußball ist erlaubt, der nächste Satz im Tennis auch, der nächste Punkt im Tennis oder der nächste Korb im Basketball nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure teilnehmen, sowie manipulationsanfällige Wetten und Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ausgeschlossen; im Fußball zählt nach der Verwaltungspraxis der GGL alles unterhalb der 3. Liga als Amateurbereich. Wetten auf gesellschaftliche oder politische Ereignisse sind ebenfalls nicht zulässig. E-Sport ist nach Angabe der GGL kein Sport und daher für erlaubte Angebote kein Wettgegenstand. Ein gesetzliches Limit für den Einsatz pro Wette kennt das Sportwettenrecht nicht.

Gewinne werden erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt. Das ist die Regel, die am häufigsten übersehen wird, wenn ein Live-Spiel gerade gut läuft.

An der Erlaubnis hängt noch ein zweiter Teil, der in Anbietervergleichen selten vorkommt: Wer in Deutschland Sportwetten veranstalten darf, ist auch der einzige, der dafür werben darf (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Die Werbeverbote des Absatzes 3 — keine Werbung unmittelbar vor oder während einer Live-Übertragung, keine aktiven Sportler und Funktionäre in der Werbung — gelten für Sportwetten, während die zeitliche Beschränkung von 06:00 bis 21:00 Uhr die virtuellen Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele trifft, nicht das Sportwettenangebot, wenn es denn ausgestrahlt wird. Ein Anbieter, der den Sportwettenteil um 22 Uhr ohne aktiven Sportler bewirbt, verhält sich nicht regelwidrig. Das wird in Foren regelmäßig durcheinandergeworfen.

Ob eine ausländische Erlaubnis weiterhilft, ist schnell beantwortet. Eine Konzession aus Curaçao, Anjouan oder auch Malta hat in Deutschland keine Bedeutung, wenn der Anbieter keine deutsche Erlaubnis hat. Sportwetten ohne deutsche Erlaubnis anzubieten, ist unerlaubtes Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 GlüStV. Die GGL warnt ausdrücklich davor, an solchen Angeboten teilzunehmen — im September 2026 hat sie dies getan und dabei einen namentlich genannten Anbieter als Beispiel für ein illegales Angebot angeführt. Strafrechtlich relevant ist dabei in erster Linie die Veranstalterseite: § 284 StGB stellt das Veranstalten unter Strafe, § 285 StGB die Teilnahme. Ob und wie Ermittlungen gegen einzelne Spielende geführt werden, ist öffentlich nicht belegt — daraus folgt weder ein Freibrief noch ein Abschreckungsszenario.

Wer auf die Whitelist schaut, sieht dazu eine Zahl, die für sich spricht: Die Zahl der Untersagungsverfahren der GGL ist von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025 gestiegen, und 1.843 illegale Websites waren 2025 aufgrund von Untersagungen oder Netzsperren aus Deutschland nicht mehr erreichbar. Die Behörde nennt für 2022 eine Kanalisierungsquote im Sportwettenmarkt von deutlich über 95 % der Umsätze, gestützt auf eine Analyse von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen, während für den gesamten Online-Glücksspielmarkt 77 % und für das Marktvolumen 2024 ein Anteil von 23 % auf unerlaubte Angebote angeführt werden. Zwei Zahlen, zwei Jahre, zwei Betrachtungsebenen — wer die 77 % liest und auf Sportwetten bezieht, verkürzt.

Der zivilrechtliche Teil ist offen: Der BGH hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; ein Kläger fordert von einem Anbieter über 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH hat im März 2026 Schlussanträge gestellt und es grundsätzlich für möglich gehalten, Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze heranzuziehen — mit der Einschränkung, dass Behörden zugesichert hätten, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Das ist keine Zusage an irgendjemanden. Es entscheidet kein Verfahren darüber, wer was zurückbekommt.

Besonderheit des Standortes: 32 Veranstalter 2024, 27 Sportwetten-Erlaubnisse heute

Ein Blick zurück erklärt, warum die Daten auf der Whitelist so ungleich verteilt sind. 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten — 13 davon für den stationären und den Internetvertrieb, 19 nur für den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot. Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse konnten wegen laufender Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 erteilt werden, fünf Jahre nach dem Anlaufen des Verfahrens. Zwischen der ersten Erlaubnis und der heutigen Whitelist liegt also keine kontinuierliche Aufwärtsbewegung, sondern ein Rechtsstreit und ein Aufholvorgang.

Für den Leser hat das eine praktische Folge: Die Zahl der erlaubten Anbieter ist keine feste Größe. Ein Anbieter, der im Herbst 2020 startete, war damals gerade erst zugelassen; ein Anbieter mit Erlaubnis erst 2024 oder 2026 mag trotzdem derselbe Konzern hinter einem anderen Namen sein. Das Erlaubnisdatum ordnet die Marke ein, nicht die Qualität.

Spielerschutz: Was Erlaubnis, Kanalisierung und Sperrsystem für das eigene Konto bedeuten

Der Kern des Glücksspielstaatsvertrags ist nicht die Erlaubnis, sondern der Schutzauftrag, der daran hängt. Und dieser Auftrag endet nicht an den Grenzen des Kontos: Mit dem Zugang zu den Datenbanken OASIS und LUGAS funktioniert der Schutz nur bei Anbietern innerhalb des deutschen Regimes. Wer missbräuchlich handelt, verschwindet nicht über einen Server im Ausland.

Die Silhouette einer Person sitzt am Abend am Fenster und blickt auf eine Straße, auf dem Fensterbrett steht ein Glas Wasser.
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote.

Mitmachen darf nur, wer 18 Jahre alt ist (§ 4 Abs. 3). Es gilt ein Konto pro Anbieter, mit vollständiger Identitätsprüfung nach § 6a. Vor Abschluss dieser Prüfung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Wer sich in einem Vergleich über eine „schnelle Anmeldung ohne Papiere“ freut, liest hier: Nach spätestens drei Tagen ist ohnehin Schluss ohne Verifizierung — die Verzögerung wartet nur am Ausgang.

Das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat nach § 6c Abs. 1 geht über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei pro Spieler geführt. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, kann für eine Einzelperson einen höheren Betrag zulassen — bis 10.000 €, in einem engen Bereich auch 10.000 bis 30.000 € für höchstens 1 % seiner aktiven Spieler, aber nur bei nachweisbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit; eine Selbsterklärung reicht dafür nicht aus. Herabsetzen wirkt sofort, Anheben erst nach 7 Tagen. Wer sein Limit senkt, weil er es braucht, merkt davon nichts Nachteiliges. Wer es erhöhen will, braucht Nachweise.

Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern ist nach § 6h GlüStV untersagt und wird über die Aktivitätsdatei kontrolliert. Das ist die Regel, die am wenigsten damit zu tun hat, was ein Laie unter „Limit“ versteht: Wer bei zwei Anbietern mit deutschen Erlaubnissen gleichzeitig aktiv ist, verstößt gegen die Bedingungen, auch wenn niemals ein Cent über 1.000 € floß.

Das Sperrsystem OASIS nach §§ 8, 8a GlüStV ist das bundesweite Sperrsystem, in das ein Spieler selbst aufgenommen wird. Es wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn eine Dauer genannt wird, sonst mindestens ein Jahr. Wer dort steht, kann bei keinem Anbieter mit deutscher Erlaubnis ein neues Konto eröffnen. Angebote ohne deutsche Erlaubnis prüfen OASIS nicht — jemand, der sich dort sperren ließ, kann bei einem ausländischen Buchmacher weiter spielen, sofern dieser sein Geld nimmt. Das ist der eine Punkt, an dem die deutsche Erlaubnis für einen Spielenden mehr leistet als ein Datum im Verzeichnis.

Die Pause zwischendurch: Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 blockiert sofort für 24 Stunden.

Spielerschutz hinter 18 und 1.000 €: die zwei Regime

Die Kanalisierungszahlen sind kein Nachweis, dass ein Angebot sicher ist. Die GGL nennt für den deutschen Online-Glücksspielmarkt eine Kanalisierungsquote von 77 %, woraus folgt, dass 23 % des Marktvolumens 2024 auf unerlaubte Angebote entfielen. Wer als Spielender also auf die Whitelist schaut, betrachtet rund vier Fünftel des Marktes — nicht den Markt. Der Rest läuft über Anbieter, die kein deutsches Sperrsystem abfragen und kein LUGAS-Limit durchsetzen. Für einen 1.000-€-Spieler ist diese Frage praktisch schnell entschieden: Innerhalb des erlaubten Marktes wird der Betrag durchgesetzt, außerhalb nicht, und wer dort verliert, hat keinen deutschen Weg, sein Geld zu sehen.

Die Zahl der Untersagungsverfahren und Netzsperren zeigt, dass die Behörde gegensteuert. Sie zeigt nicht, dass sie jeden Zugang unterbindet. Ein Spieler, der seinen Plan kennt, tut gut daran, die Kontrolle, die die Whitelist mit sich bringt, nicht als Gängelung zu sehen, sondern als den eigentlichen Gegenstand der Auswahl.

Ein zweiter Punkt, der gerne übersehen wird: Die Grenzen stammen nicht daher, wofür ein Anbieter wirbt, sondern aus seiner Erlaubnis. Ein hoch beworbenes „Cash out“ ändert nichts an der Regel, dass Gewinne erst nach dem offiziellen Ende des Ereignisses ausgezahlt werden. Es ist ein Merkmal des Anbieters, keine Vorschrift — und damit Verhandlungssache dessen, was der Anbieter zusagt. Wer es nutzt, sollte die Bedingungen dazu vorher lesen, nicht wenn die Partie schon läuft.

Die geprüfte Anbietereinschätzung: zehn Sportbooks mit GGL-Erlaubnis

Zur Struktur dieses Abschnitts: Sie prüft die zehn Sportbooks, die im Abschnitt „Die Rangliste: zehn Anbieter mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis“ aufgeführt sind, entlang derselben sechs Punkte — Erlaubnisinhaber und Erlaubnisgeschichte, Sportsbook-Profil, das Konto-Einmaleins, die Zahlungswege, die Beschwerde- und Kontoausgangsseite, und den einen Punkt, an dem sich das Produkt vom Rest der Vergleichsgruppe abhebt. Die Reihenfolge folgt den Erlaubnisdaten und den Erlaubnisketten: die frühen Zulassungen mit Verlängerung zuerst, die jungen zuletzt. Die Bewertung ist redaktionell; Erlaubnisdaten stammen aus der Whitelist, alles Übrige aus den Bedingungen der Anbieter selbst.

Bet3000: die erste Erlaubnis aus dem Jahr 2026

Bet3000 ist der jüngste Eintrag in dieser Zehnerschaft. Die Whitelist führt für die Seite Bet3000 die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema auf Malta, verzeichnet mit dem Erstdatum 22. April 2026. Ein Erlaubnisdatum aus diesem Jahr bedeutet nicht, dass das Sportbook neu ist — es bedeutet, dass die Erlaubnis für diese Seite unter diesem Inhaber zu diesem Zeitpunkt geführt wird. Wer die Marke von früher kennt, findet denselben Namen, nicht dieselbe Eintragung.

Nach § 4c Abs. 1 läuft die Erstzulassung fünf Jahre. Daraus folgt kein Nachteil und kein Vorteil für den Spieler; die Whitelist nennt ohnehin kein Enddatum. Die praktisch relevante Frage bei einem so jungen Eintrag lautet, ob das Angebot selbst die Jahre hält, die die Erlaubnis noch läuft — bei einem Sportbook-Betrieb zeigt sich das an der Tiefe des Wettprogramms und nicht an der Datenzeile.

Bei einem Datum aus 2026 ist die naheliegende Erwartung eine junge Plattform mit weniger Märkten. Das Gegenteil ist nicht belegt, aber das Erlaubnisdatum kann es genauso wenig belegen. Wer Bet3000 prüft, prüft das Sportwettprogramm selbst und die Frage, ob die eingesetzten Wettarten zum eigenen Plan passen.

Winamax: Sportwetten seit 2021 mit Verlängerung

Winamax führt in seinem Impressum eine Erlaubnis für Online-Sportwetten, erteilt vom Regierungspräsidium Darmstadt am 29.06.2021 und verlängert mit Bescheid vom 08.12.2022; Aufsicht ist die GGL. Der Eintrag steht damit in der Riege der Anbieter, die seit dem Anlaufen des GlüStV 2021 dabei waren und in der ersten Verlängerungsrunde Ende 2022 bestätigt wurden.

Bemerkenswert an diesem Weg: Die Erlaubnis kam nicht in der ersten Vergabewelle im Oktober 2020, sondern geraume Zeit danach, und sie wurde 2022 regulär verlängert. Für den Spieler heißt das, dass die Marke mit einem etablierten und einem zweiten Prüfdurchgang beim Sportwettenbetrieb steht, formal also zu den bestätigten Häusern gehört. Über die Breite des Angebots ist damit nichts gesagt.

Die eigentliche Wertfrage bei Winamax ist, was das Sportbook aus der Erlaubnis gemacht hat. Ein Haus mit zwei Bescheiden und einem regulären Verlängerungsverfahren hat sich auf dem deutschen Markt eingerichtet; im Vergleich zu einem Erstzugelassenen aus diesem Jahr ist das eine Reife, die sich im Angebot zeigen muss, nicht in der Akte.

Tipico: der Platzhirsch im BGH-Verfahren

Tipico ist nicht nur Anbieter, sondern auch der Name, unter dem die Rückzahlungsfrage in Karlsruhe und Luxemburg läuft. Die Whitelist führt für Tipico die Tipico Co. Limited mit Ersterlaubnis vom 09.10.2020 und Folgeerlaubnis vom 09.12.2022. Diese Daten sind für den deutschen Sportwettenmarkt eine der ersten Zulassungen überhaupt, aus dem Oktober 2020, als die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse vergeben werden konnten.

Der Rechtsstreit, in dem Tipico steht, betrifft nicht seine Erlaubnis. Er betrifft die Frage, ob Verluste aus Zeiten ohne deutsche Erlaubnis zurückgefordert werden können. Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit der Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht; im Raum stehen mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018. Der Generalanwalt des EuGH hat im März 2026 die Möglichkeit bejaht, Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung zu verpflichten, mit einer Einschränkung. Eine Entscheidung, die einem Spieler etwas zuspricht, ist damit nicht getroffen.

Für Leser heißt das: Tipico ist auf der Whitelist und die Klage betrifft die Zeit davor. Wer heute dort eine Wette abschließt, spielt in einem ganz anderen Rechtsrahmen als 2013. Die spannendere Bewertungsfrage für die Gegenwart lautet daher nicht, was 2015 war, sondern wie ein Anbieter mit dieser Vorgeschichte heute mit Beschwerden umgeht.

Sportingbet: Sportwetten und virtuelle Automatenspiele in zwei Erlaubnissen

Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt im Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022; Aufsichtsbehörde ist die GGL. In der Whitelist steht für Sportingbet die Ersterlaubnis vom 09.10.2020 mit der Folgeerlaubnis vom 21.12.2022.

Sportingbet ist damit einer der Anbieter mit zwei getrennten Erlaubnissen. Das ist mehr als eine Formalität: Die eine Erlaubnis gilt für Sportwetten, die andere für virtuelle Automatenspiele, mit getrenntem Regelwerk. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022 ist keine Erweiterung der Sportwetten-Erlaubnis, sondern ein zweiter, eigenständiger Titel. Wer das Angebot vergleicht, sollte deshalb nicht von der Casino-Erlaubnis auf den Sportwettenteil schließen — und nicht umgekehrt.

Wichtig für die Bewertung: Die Sportwetten-Erlaubnis selbst datiert aus dem Herbst 2020, die Verlängerung aus dem Dezember 2022. Wer den Sportwettenteil bewertet, sollte die Slot-Seiten aus dem Vergleich herausnehmen; sie haben eigene Bedingungen und, bei Limitfragen, eigene Maßstäbe.

Sportwetten.de: in der Whitelist über einen maltesischen Inhaber

Bei Sportwetten.de führt die Whitelist die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara auf Malta. In der Liste steht der Eintrag mit einer Ersterlaubnis vom 19.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 16.12.2022.

Der Name ist für den Vergleich ein Sonderfall. Der Betreiber heißt NetX Betting Limited, nicht Sportwetten.de, und die Marke trägt den Namen einer Gattung. Wer in einer Suchmaschine nach dem Gattungsbegriff sucht, landet bei einem einzelnen Anbieter. Für die Bewertung ist das ein Hinweis darauf, dass der Name des Portals nichts über seine Stellung im Markt sagt: Er ist ein Eintrag unter den erlaubten Anbietern, geführt über eine maltesische Gesellschaft.

Der eigentliche Prüfpunkt bei diesem Eintrag liegt in der Erlaubnisabfolge. Die Ersterlaubnis datiert knapp acht Wochen nach dem ersten Vergabetermin, die Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022 — ein regulärer Verlängerungslauf.

LeoVegas: der jüngste Sportwetten-Eintrag der ersten Riege

LVSports Limited steht in der Whitelist als Betreiberin von LeoVegas, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Die Reihenfolge ist bemerkenswert: Erst die virtuellen Automatenspiele, dann die Sportwetten. Die Sportwetten-Erlaubnis ist damit einige Jahre jünger als die Casino-Erlaubnis derselben Gruppe.

Für die Einschätzung folgt daraus eine Konsequenz, die quer zur Erwartung liegt. LeoVegas ist in der deutschen Wahrnehmung vor allem eine Casino-Marke — und genau dort liegt der länger erlaubte Teil. Der Sportwettenteil ist der neuere Teil des Hauses mit erst kurzer Geltungsdauer und noch keinem Verlängerungsbescheid. Für einen Spieler, der vor allem Sportwetten auf dem Plan hat, ist das Sportbook der jüngere Teil eines anerkannten Hauses — weder ein Ausschlusskriterium noch eine Empfehlung, aber ein Grund, die Tiefe des Sportwettprogramms genauer anzuschauen, wenn man sie erwartet.

Bei einem Sportwetten-Eintrag aus dem Jahr 2024 ist die naheliegende Erwartung ein noch schmaler Sportsbook-Umfang. Sie ist nicht belegt. Die Sportwetten-Erlaubnis belegt, dass LeoVegas hier erlaubt anbieten darf; ob das Angebot mit einem Haus mithält, das seit 2020 im Markt ist, zeigt nur der Blick ins Wettprogramm.

AdmiralBet: Folgeerlaubnisse bis 2024 bei stabilem Sportwetten-Erststand

AdmiralBet wird in der Whitelist über die Greentube Betting Malta Limited geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024; für virtuelle Automatenspiele auf slots.admiralbet.de besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022.

Damit hat AdmiralBet eine Erlaubniskette, die eines der längsten durchgehenden Sportwetten-Engagements in dieser Zehnerschaft belegt. Die Ersterlaubnis fällt in den Oktober 2020 — jenen Monat, in dem wegen der laufenden Gerichtsverfahren überhaupt erst länderübergreifende Erlaubnisse vergeben werden konnten. Die zweite Folgeerlaubnis aus dem Jahr 2024 ist mehr als eine Verwaltungsroutine, weil die Genehmigung über den Regelkreis des sportwettenbezogenen Mitveranstaltungsverbots hinausreicht: Alle Abläufe und Anforderungen wurden erneut geprüft, und dieser Prüfung hat das Haus erneut standgehalten.

Für Spieler, die vergleichen, ist damit eine vierjährige Erlaubnisgeschichte in einer Zeile zusammengefasst, und wie sich das im Angebot zeigt, ist die offene Frage: Ein- und Auszahlungswege, Beschwerdebearbeitung, Live-Wettprogramm. Der Punkt, den ein Fachforum bei einem Haus mit so langer Kette zuerst prüft, sind die Limits im Sportwettenteil.

bet-at-home: Verlängerung im selben Monat

Bet-at-home.com Internet Limited steht in der Whitelist als Betreiberin von bet-at-home, mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020, einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 und einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.12.2022. Die beiden Erlaubnisse der Gruppe liegen nur sechs Tage auseinander.

Die Nähe der Daten ist der eigentlich interessante Punkt in diesem Eintrag. Der Anbieter war im November 2020 im Sportwettenmarkt zugelassen, hat seine Erlaubnis Ende 2022 verlängern lassen und im unmittelbaren Anschluss die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele erhalten. Für die Konto-Ebene in Deutschland sind diese beiden Erlaubnisse strikt zu trennen — Sportwetten und virtuelle Automatenspiele sind getrennte Titel mit getrennten Vorgaben, und ein Limit aus dem einen Titel ist nicht auf den anderen übertragbar.

Wer den Anbieter bewertet, sollte die Sportwetten-Erlaubnis als das lesen, was sie ist: eine Zulassung aus dem ersten Jahr des regulierten Marktes mit regulärer Verlängerung. Zu den Besonderheiten dieses Hauses gehört eine längere Marktpräsenz als die meisten Marken hier; sie zahlt sich für kontobezogene Fragen aus und sagt über Quoten nichts.

Betano: Sportwetten-Erlaubnis aus dem Jahr 2021 auf dem Weg über Darmstadt

Für Betano führt die Whitelist die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan auf Malta. Dahinter steht die österreichische Betkick Sportwettenservice, die im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis erhielt; in der Whitelist trägt der Eintrag für Betano.de die Ersterlaubnis vom 19.02.2021 und eine Folgeerlaubnis vom 16.12.2022.

Der Name des Inhabers und der Name der Marke gehen hier am weitesten auseinander in der ganzen Zehnerschaft. Wer sich nur an „Betano“ erinnert, findet die Erlaubnis unter „Betkick“. Für einen Spieler, der die Angaben selbst prüft, ist das die nützlichste Information des Eintrags: Die Whitelist prüft der Inhaber, nicht den beworbenen Namen.

Wie bei jedem Eintrag mit einer Erlaubnis aus dem Frühjahr 2021 gilt: Das ist eine Zulassung aus dem ersten Jahr nach der Vergabeentscheidung des Oktober 2020, mit regulärer Verlängerung. Ob der Anbieter sich im deutschen Sportwettenteil genauso verhält wie international, lässt sich aus der Erlaubnis nicht ableiten.

NEO.bet: stabile Sportwetten-Erlaubnis ohne eigenen Casinoteil in der Whitelist

NEO.bet wird in der Whitelist über die Greenvest Betting Limited geführt, mit Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022. Ein Casinoteil erscheint in der Whitelist für diese Marke nicht.

Für den Vergleich ist das ein sauberer Fall: ein Sportbook ohne Erlaubnis-Vermischung. Wer bei NEO.bet wettet, bewegt sich in einem Teil des Unternehmens, für den die Whitelist einen Sportwetten-Titel aus dem Oktober 2020 und eine Verlängerung Ende 2022 ausweist. Für Spieler, die Konto und Sportwettenprogramm getrennt beurteilen wollen, ist das von Vorteil, weil der Anbieter nicht über eine Casino-Erlaubnis mit anderen Bedingungen vermarktet wird.

Was diese zehn Erlaubniseinträge zusammen zeigen

Sie zeigen, dass die Whitelist eine Liste der Erlaubnisinhaber ist und keine Rangliste des Produkts. Acht der zehn Erstzulassungen fallen in den Oktober und November 2020 sowie in das Jahr 2021. Die Sportwetten-Erlaubnis mit dem jüngsten Datum in dieser Gruppe ist die von Bet3000 aus dem April 2026, die mit dem ältesten die von Tipico, Sportingbet, AdmiralBet und NEO.bet aus dem Oktober 2020. Das ist ein Zeitraum von fast sechs Jahren — und über die Qualität des Angebots sagt das Erlaubnisdatum nichts.

Der zweite Punkt ist die Domain. Erlaubt ist die Sportwetten-Erlaubnis für eine ganz bestimmte .de-Domain, nicht für eine Markenfamilie. Wer also prüft, ob „sein“ Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat, sucht nicht die Marke im Whitelist-PDF, sondern die Domain auf dem Wettschein. Auf dem Wettschein steht sie.

Was eine Wette auf 1,90 im Monat wirklich kostet

Der 1.000-€-Standard nach § 6c Abs. 1 GlüStV ist eine Einzahlungs-, keine Verlustgrenze. Aber er lässt sich umrechnen, und die Rechnung ist die unbequemste des ganzen Textes. Angenommen, es werden 1.000 € in einem Kalendermonat eingezahlt und vollständig einmal umgesetzt, und zwar auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1,90. Das ist ein Beispiel für die Rechnung, keine zitierte Quote.

Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt dann bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90) = 52,6 %, der Buchmacher behält also 47,4 % der Einsätze auf diesem Markt. Von 1.000 € Umsatz bleiben statistisch rund 526 € an die Spieler und rund 474 € beim Anbieter. In einem Markt mit drei Ausgängen zu je 3,00 liegt die Auszahlungsquote bei 100 %, in einem mit zwei Ausgängen zu je 2,10 bei 95,2 %.

Der erwartete Verlust für den Spieler liegt damit bei etwa 474 € pro Monat, wenn er sein Limit vollständig ausreizt und einmal umsetzt — und bei etwa 1.896 €, wenn er dasselbe Geld viermal umsetzt. Das ist eine Bandbreite, und sie ist die Aussage: Was ein Limit kostet, hängt nicht am Limit, sondern daran, wie oft das Geld durch den Markt läuft.

Zur Einordnung: 1.000 € sind der Standardwert des Gesetzes, keine Empfehlung. Die tatsächliche Auszahlungsquote eines Marktes hängt von den Quoten aller Ausgänge ab. Wer zwei Favoriten zu 1,50 / 2,80 vorfindet, rechnet mit einer anderen Zahl. Und wer den monatlichen Rahmen nicht ausnutzt, für den ist die Rechnung eine Illustration, kein Plan. Der Punkt, der bleibt: Der Einsatz, über den ein Wettender entscheidet, ist nicht das Geld, das er ausgibt. Es ist das Geld, das er loswird.

Rechtlicher Rahmen: Was die Erlaubnis den Behörden erlaubt und dem Spieler nimmt

Die Aufsicht hat eine Bilanz, die sich lesen lässt: 2024 erzielten die Sportwettenanbieter mit GGL-Erlaubnis Bruttospielerträge von 1.963 Mio. €, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr, bei Wetteinsätzen von 8,2 Mrd. € nach 7,9 Mrd. € im Jahr 2023. Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag 2024 bei 76 % nach 78 % im Vorjahr. Von allen Wetten entfielen 47 % auf Pre-Match- und 53 % auf Live-Wetten. 78 % der Einsätze gingen auf Fußball, Basketball folgte mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen verschiedener Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %, jeweils gerundet.

Diese Zahlen sind der Grund, warum die Live-Märkte wichtig sind, obwohl sie beschnitten wurden. Über die Hälfte des Umsatzes läuft in ein laufendes Spiel hinein, obwohl nur das Endergebnis, das nächste Tor oder ein ähnlich seltenes Ereignis erlaubt sind. Wenn ein Anbieter also ein dünnes Live-Programm zeigt, muss man nicht rätseln, wen das trifft: einen großen Teil des Marktes.

Der 2024 gemessene regulierte Glücksspielmarkt hatte ein Volumen von etwa 14,4 Mrd. € an Bruttospielerträgen, bei Steuereinnahmen aus Glücksspielen von rund sieben Mrd. € im selben Zeitraum. Ein großer Teil dieser Steuern stammt nicht aus Sportwetten. Aber dass der Markt in dieser Höhe existiert, macht die Whitelist zur wirtschaftlich relevanten Liste, nicht zu einer Formalität.

Zahlen zu Wettanbietern mit deutscher Lizenz: Eine Auswahl mit Einordnung

Kennzahl Zahl Stand Einordnung
Einträge in der GGL-Whitelist 30 02.10.2026 27 Sportwetten-Erlaubnisse, davon 2 zusätzlich für Pferdewetten, 3 nur Pferdewetten
Erlaubte Glücksspielseiten (alle Arten) 229 Sept. 2026 deutlich mehr Seiten als Einträge, weil ein Inhaber mehrere Erlaubnisse hält
Erlaubnisinhaber und Vermittler mit GGL-Erlaubnis 129 Sept. 2026 die Gesamtzahl, nicht nur Sportwetten
Beteiligte Anbieter mit Sportwetten-Erlaubnis 2024 32 2024 davon 13 hybride und 19 reine Online-Anbieter
Ersterlaubnis möglich Oktober 2020 2020 Gerichtsverfahren hatten die länderübergreifende Vergabe bis dahin blockiert
Durchschnittliche Auszahlungsquote 2024 76 % 2024 2023 lag sie bei 78 %
Bruttospielerträge Sportwetten mit GGL-Erlaubnis 1.963 Mio. € 2024 gegenüber dem Vorjahr +12 %
Wetteinsätze mit GGL-Erlaubnis 8,2 Mrd. € 2024 2023: 7,9 Mrd. €
Live-Wetten-Anteil an den Einsätzen 53 % 2024 Pre-Match: 47 %
Anteil Fußball an den Einsätzen 78 % 2024 danach Basketball 8 %, Tennis 5 %
Untersagungsverfahren der GGL 287 2025 2022 waren es 68
Illegale Websites nicht mehr erreichbar 1.843 2025 durch Untersagungen oder Netzsperren
Kanalisierungsquote Online-Glücksspiel 77 % 2024 23 % des Marktvolumens waren unerlaubt
Kanalisierungsquote Sportwetten deutlich über 95 % 2022 auf Basis von Steuerdaten des BMF

Neben der Gesamtzahl der Whitelist-Einträge lohnt sich die Unterscheidung, die darin steckt: In der Fassung vom 2. Oktober 2026 stehen 30 Einträge, aber 27 davon mit Sportwetten-Erlaubnis, drei ausschließlich für Pferdewetten. Wer die Liste öffnet und nach 30 Sportwetten sucht, liest drei falsch ein. Das wirkt pedantisch, ist es aber nicht: Steht auf dem Wettschein „Pferde“, ist der Inhaber kein Sportwetten-Anbieter. Alle drei ausschließlich für Pferdewetten sind von dieser Liste schlicht nicht erfasst.

Sportwettensteuer: Wer sie schuldet und was davon beim Kunden landet

Die Sportwettensteuer findet sich in §§ 16 bis 25 Rennwett- und Lotteriegesetz. Der Satz beträgt 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage „Einsatz, der sich nach Abzug der Steuer ergibt“ — § 17 in Verbindung mit § 18. Vom eingezahlten Betrag aus gerechnet sind das rund 5,03 % (5,3 / 105,3). Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden. Wer die Steuer trägt, ist mit der Erhebung noch nicht beantwortet; ob und wie sie an den Kunden weitergegeben wird, entscheidet der Anbieter, und das steht dann in seinen eigenen Bedingungen. 5,3 % auf den Einsatz abzüglich der Steuer (rund 5 % des eingezahlten Betrags) wäre die richtige Zahl, auch wenn an jeder Theke 5,3 % des Einsatzes zu hören sind.

Für Spieler hat die Steuer zwei Folgen. Sie verkleinert die Marge zwischen Einsatz und Auszahlung, die den Anbietern bleibt, und sie gilt auch für unerlaubte Anbieter: Ein Anbieter, der die Steuer zahlt, hat damit keine Erlaubnis nachgewiesen. Das ist die nützlichste Konsequenz des Absatzes — es ist im Publikumsgespräch die Regel, die am häufigsten verwechselt wird.

Bonus und Werbung: Was erlaubt ist und was nicht

Der Glücksspielstaatsvertrag enthält keinen Bonus-Artikel. Er enthält eine Werbebeschränkung: Werben darf nur, wer eine Erlaubnis hat (§ 5 Abs. 7). Für Sportwetten gilt kein zeitliches Werbeverbot, aber ein Darf-nicht: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Live-Übertragung im selben Sender. Werbe-Kooperationen mit aktiven Sportlern oder Funktionären sind ebenfalls ausgeschlossen, und die Vermittlung darf nicht nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz vergütet werden (§ 5 Abs. 3 und 6). Der 06:00-21:00-Rahmen trifft virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele — nicht das Sportwettenangebot.

Daraus folgt der für einen Werbe-Vergleich wichtigste Satz dieses Abschnitts: Ob ein Willkommensangebot großzügig oder eng ist, entscheidet nicht die Aufsicht, sondern jede Hausordnung. Das GlüStV hat keine Vorschrift, die eine Sportwetten-Aktion begrenzt oder festschreibt; Höhe, Umsatzbedingungen und Mindestquote kommen ausschließlich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Ein groß beworbenes Angebot kann eine Gratiswette sein, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht erstattet wird, eine Cashback-Aktion mit Obergrenze oder ein Einzahlungspaket, das erst nach mehrfacher Umsetzung freigespielt ist. Der Begriff verrät nichts über den Inhalt.

Wie viel eine solche Aktion wert sein kann, lässt sich überschlagen. Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht ausgezahlt wird, mit einer angenommenen Quote von 2,10 auf einem Markt, dessen Auszahlungsquote bei 95,2 % liegt, wäre nach Abzug der Verlustmöglichkeit über lange Sicht etwa 48 % ihres Nennwerts wert — bei 100 € also rund 48 €. Das ist eine Annahme auf einem Beispiel, kein Angebot eines Anbieters; es zeigt nur die Größenordnung, in der Umsatzbedingungen und Mindestquoten den Wert einer Aktion bestimmen. Wo eine Quote unter einer Mindestquote liegt, zählt die Wette für die Freispielung oft nicht mit — ein Detail, das in Bedingungen häufiger steht als in der Werbung, und dessen Kenntnis über den tatsächlichen Wert entscheidet.

Bei einem Einzahlungspaket gilt derselbe Maßstab auf einer anderen Rechnung. Angenommen, ein Bonus von 100 € ist mit einem Umsatzfaktor verbunden, der sich auf die Bonus-Summe bezieht, und die Einsätze laufen über dasselbe Beispielmarkt-Modell. Je nach Wetteinsatzhöhe und Mindestquote ergibt sich eine unterschiedliche Anzahl an Wetten, und ob der Bonus nach dem Umsatz überhaupt einen positiven Erwartungswert hat, entscheidet das Spiel. In jedem Fall gilt: Der Wert eines Bonus lässt sich nicht aus seinem Nennwert ablesen.

Was der Werbeteil des GlüStV zudem verbietet, ist eine Provisionierung nach Umsatz oder Einzahlung. Für den Leser ist das insofern interessant, als ein Vergleich, der ordentlich arbeitet, nicht an einem Anbieter verdienen kann, weil gelistet wird, was Umsatz bringt. Das ist kein Moralargument, sondern eine Überlegung dazu, wie eine Rangliste entsteht — und warum sie, egal wie sie aussieht, ihre eigenen Kriterien nennen muss.

Wie die Whitelist in der Praxis gelesen wird

Der Weg zum Prüfen einer Erlaubnis dauert weniger als eine Minute. Die Whitelist der GGL ist als PDF geführt und als Online-Liste abrufbar; wer die Domain der Seite einträgt, sieht, ob die Domain eingetragen ist und welcher Inhaber dahinter steht. Der Trick liegt nicht im Finden der Liste, sondern im Lesen: In der Liste steht ein Inhaber wie I.B.C. Sportsbetting Limited, Greenvest Betting Limited oder NetX Betting Limited — Namen, die in der Werbung nie auftauchen. Wer die Marke sucht, findet manchmal nichts; wer die Domain sucht, findet immer etwas. Neben dem Namen steht das Erstdatum und, wo vorhanden, das Datum der Folgeerlaubnis.

Für das Zehnerfeld in diesem Text ist das Ergebnis vorhersehbar: Alle zehn Domains stehen in der Fassung vom 2. Oktober 2026 auf der Liste, die Sportwetten-Erlaubnis datiert zwischen dem 09.10.2020 und dem 22.04.2026, und vier der zehn haben eine zusätzliche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, die auf denselben Domain-Zusatz gar nicht gilt: die slots-Seite ist eine andere Domain als die Wettseite.

Wenn sich beim Prüfen kein Treffer einstellt, gibt es keine Toleranz: Fehlt die Domain, fehlt die Erlaubnis. Eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan ist in dieser Liste nicht vorhanden, weil sie keine deutsche Erlaubnis ist, und eine .de-Adresse, die dort nicht auftaucht, ist kein Beweis für eine Erlaubnis. Was im Ausland als Konzession ausgestellt wird, wird im Ausland überwacht — nicht in Halle.

Was diese Liste nicht misst

Zwei Dinge, die eine Whitelist prinzipiell nicht prüfen kann. Erstens die Quoten. Die Behörde führt Erlaubnisse, keine Preise. Wer in einem Vergleich „beste Quoten“ prüft, prüft etwas, das das Register gar nicht enthält. Zweitens die Auszahlungsdauer. Die Erlaubnis verlangt, dass ein Guthaben bei Kontoschließung innerhalb von fünf Arbeitstagen ohne Gebühren ausgezahlt wird (§ 6b Abs. 6-7), und sie verlangt, dass Spielergelder auf einem treuhänderisch, insolvenzgeschützt verwahrten Konto liegen. Was ein Anbieter für eine normale Auszahlung braucht, ist damit nicht geregelt. Auszahlungsdauern, Bearbeitungszeiten, Feiertage und Bearbeitungsrückstände stehen in den Bedingungen, nicht in der Erlaubnis.

Und noch etwas: Die Liste ist keine Whitelist des Spielerlebnisses. Sie sagt nicht, ob ein Anbieter eine dünne Live-Abteilung führt, ob er Gewinner beschneidet, ob sein Kundendienst erreichbar ist oder wie viele Feiertage zwischen Antrag und Geld liegen. Deshalb kann ein Anbieter mit Erlaubnis aus dem Jahr 2020 schlechter sein als einer aus 2026. Das Erlaubnisdatum ordnet die Firma ein, nicht das Produkt.

Deshalb ist die ehrliche Antwort auf die Frage nach dem Testsieger diese: Die Whitelist sagt, wer überhaupt teilnehmen darf. Wer einen Anbieter sucht, prüft zuerst den Eintrag und dann das eigene Verhalten — Zahlwege, Einsatzhöhe, Live-Bedarf. Die Rangfolge in diesem Text ist die einer Redaktion, die ihre Kriterien offenlegt, und keine amtliche. Und die eine Zahl, die in jeder Rangliste anders aussieht — die Quoten —, steht in keiner Datenbank außer der des Anbieters selbst.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit deutscher Lizenz

Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?

Man öffnet die Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und sucht nicht die Marke, sondern die Domain, auf der gewettet wird. Dort steht der Inhaber der Erlaubnis. Eine .de-Adresse allein belegt nichts. Wer die Domain nicht findet, hat die Antwort.

Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?

Das Limit nach § 6c Abs. 1 GlüStV gilt über alle erlaubten Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei geführt: 1.000 € pro Kalendermonat. OASIS ist das bundesweite Sperrsystem, das bei Registrierung und Login abgefragt wird. Ausländische Seiten prüfen beides nicht.

Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?

Weil die Erlaubnispflicht an den deutschen Markt gebunden ist. Wer hier Sportwetten anbietet, braucht die deutsche Erlaubnis; ausländische Konzessionen lösen die Sportwetten nicht und unterstellen den Anbieter nicht der deutschen Aufsicht. Die GGL warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten.

Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?

Die Steuer beträgt 5,3 % auf die Bemessungsgrundlage Einsatz abzüglich der Steuer selbst, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Geschuldet wird sie vom Veranstalter der Wette, nicht vom Wettenden. Ob sie an den Kunden weitergegeben wird, steht in den Bedingungen des Anbieters.

Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?

Nein. Die Sportwetten-Erlaubnis deckt nur die Domain, die unter ihr eingetragen ist. Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele sind eigene Erlaubnistitel mit eigenen Vorgaben. Ein Anbieter kann beides haben, wie Sportingbet, LeoVegas, AdmiralBet und bet-at-home; verbunden sind die Titel nicht.

Wo der Vergleich an seine Grenze kommt

Die Whitelist ist die Antwort auf die Lizenzfrage, nicht auf die Frage nach dem passenden Sportbook. Wer 1.000 € monatlich einsetzt, merkt die staatliche Grenze vielleicht nicht, aber die Quoten; wer 50 € einsetzt, merkt die Grenze nicht und die Quoten kaum. Für den einen zählt die Tiefe des Live-Programms, für den anderen die Zahl der Zahlungswege. Und in jedem Fall zählt der Steuersatz im Hintergrund, der in jeder Quote steckt, die ein Anbieter auf dem Bildschirm zeigt.

Was bleibt: Prüfen, was die GGL führt. Lesen, was danach in den Bedingungen steht. Und bei der ersten Sitzung nicht die Quote, sondern den Umsatz im Kopf haben, den das Geld bis zum Ausgang zurücklegen muss.

Inhalt erstellt vom Team «1X2 wetten»