Cookie-Richtlinie – 1X2 wetten

Beim Lesen über 1X2 und andere Wettarten bleibt im Browser mehr zurück als nur ein Lesezeichen. Diese Richtlinie beschreibt, welche Cookies und vergleichbaren Technologien 1X2 wetten verwendet, wofür sie gedacht sind und wie Sie Ihre Einwilligung geben oder zurückziehen. Die Rechtsgrundlage für das Speichern von und den Zugriff auf Informationen im Endgerät liefert § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), ergänzt durch die Vorgaben der DSGVO. Cookies sind kleine Textdateien, die der Browser lokal ablegt; ähnlich funktionieren Local-Storage-Einträge, Session-Storage und Pixel.

Streng notwendige Cookies

Ohne diese Cookies läuft die Website technisch nicht: Sie halten Ihre Consent-Entscheidung fest, vergeben eine Sitzungskennung oder schützen vor CSRF-Angriffen. Wesentliche Funktionen wären ohne sie nicht möglich. Gesetzt werden sie auf Basis von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG; eine Einwilligung ist nicht nötig, solange die Cookies unbedingt erforderlich sind. Sie bleiben für die Dauer der Sitzung bis höchstens zwölf Monate gespeichert.

Funktionale Cookies

Funktionale Cookies machen die Nutzung bequemer, etwa durch die Erinnerung an Sprache, helles oder dunkles Farbschema und zuletzt angesehene Seiten. Zwingend nötig sind sie nicht; deshalb gilt für sie § 25 Abs. 1 TDDDG, und wir setzen sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie erteilen sie im Consent-Banner und können sie jederzeit widerrufen.

Analytische Cookies

Wie viele Menschen unsere Inhalte erreichen und was sich verbessern lässt, ermitteln wir über analytische Cookies. Dienste, die Ihre IP-Adresse ungekürzt übermitteln oder ohne Ihr Einverständnis websiteübergreifende Profile anlegen, setzen wir nicht ein. Die Zustimmung wird gesondert im Consent-Banner abgefragt; dort ist auch die Speicherdauer jedes Cookies nachlesbar.

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Zuständige Aufsicht

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Betreiber sitzt, wacht über DSGVO und TDDDG. Nach Art. 77 DSGVO können Sie sich aber ebenso an die Aufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes wenden.

Stand: 30. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «1X2 wetten»