Cookie-Richtlinie – 1X2 wetten
Beim Lesen über 1X2 und andere Wettarten bleibt im Browser mehr zurück als nur ein Lesezeichen. Diese Richtlinie beschreibt, welche Cookies und vergleichbaren Technologien 1X2 wetten verwendet, wofür sie gedacht sind und wie Sie Ihre Einwilligung geben oder zurückziehen. Die Rechtsgrundlage für das Speichern von und den Zugriff auf Informationen im Endgerät liefert § 25 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), ergänzt durch die Vorgaben der DSGVO. Cookies sind kleine Textdateien, die der Browser lokal ablegt; ähnlich funktionieren Local-Storage-Einträge, Session-Storage und Pixel.
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Zuständige Aufsicht
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Betreiber sitzt, wacht über DSGVO und TDDDG. Nach Art. 77 DSGVO können Sie sich aber ebenso an die Aufsichtsbehörde Ihres eigenen Bundeslandes wenden.
Stand: 30. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «1X2 wetten»
